FAN-RICHTLINIEN
Richtlinien zur Verwendung von offiziellem Material aus Das Schwarze Auge auf privaten, nicht kommerziellen Homepages:
1. Das Abbilden von Covern von z.B. Regelbüchern oder Abenteuern, ist zu Rezensionszwecken erlaubt.
2. Einzelne Bilder oder kurze Zitate aus Publikationen dürfen zu Rezensions- und Zitatzwecken verwendet werden. Dabei ist stets die Quelle zu nennen. Außerdem muss stets entweder der Urheber angegeben werden, oder ein rechlicher Disclaimer bzw. ein Link zu einem solchen gesetzt werden.
3. Die Verwendung und die Bearbeitung von Bildern, Karten, Texten und Listen zu einem anderen Zweck als zur Rezension bedarf immer der schriftlichen Zustimmung der Ulisses Medien und Spiel Distribution GmbH und des Urhebers.
4. Das Anfertigen von Bildergalerien oder Textarchiven ist nicht gestattet.
5. Die Verwendung der offiziellen Logos (DAS SCHWARZE AUGE, DERE, AVENTURIEN etc…) oder Bearbeitungen davon ist nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Ulisses Medien und Spiel Distribution GmbH gestattet.
6. Sämtliche Texte, Grafiken, Marken- und Warenzeichen, Logos, Artworks und Layouts im Zusammenhang mit offiziellen Das Schwarze Auge-Produkten werden durch Urheber- und Nutzungsrechte, Marken- und Warenzeichenrechte, entsprechende Trade Dresses (Handelsgepflogenheiten), sowie zahlreiche andere Rechte am geistigen Eigentum und Wettbewerbsgesetze geschützt. Bei unerlaubter Verwendung von geschütztem Material behält sich die Ulisses Medien und Spiel Distribution GmbH ausdrücklich rechtliche Schritte vor.
7. Es ist nicht gestattet, das äußere Erscheinungsbild offizieller Das Schwarze Auge-Produkte (Look and Feel) zu kopieren.
Disclaimer
„DAS SCHWARZE AUGE, AVENTURIEN und DERE sind eingetragene Marken in Schrift und Bild der Ulisses Medien und Spiel Distribution GmbH oder deren Partner. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Ulisses Medien und Spiel Distribution GmbH ist eine Verwendung der Ulisses-Spiele-Markenzeichen nicht gestattet.“
FAQ zu den Fanrichtlinien
Vom 1.8.2011
Uns haben am Wochenende über die neue E-Mailadresse [email protected] und unser Forum zahlreiche Fragen zu den Fanrichtlinien erreicht. Vielen Dank für dieses aktive Feedback. Auch unsere Entscheidung, die Richtlinien vor der FeenCon online zu stellen, hat sich als gute Idee herausgestellt, denn wir konnten bereits vor Ort in Bonn bei vielen Fans für Klarheit sorgen. Im Folgenden möchte ich diverse wiederkehrende Fragen aus allen drei Quellen sammeln, beantworten und Unklarheiten beseitigen.
Vorweg möchte ich aber erwähnen, dass wir bewusst 24 Stunden zwischen meinem Statement zur Ulisses Spiele GmbH und den Das Schwarze Auge-Fanrichtlinien haben verstreichen lassen. Auf diese Weise sollte eine Verwischung dieser beiden wichtigen Punkte vermieden werden, denn Ulisses ist nicht nur Das Schwarze Auge. Mein Statement galt für alle unsere Produkte und unseren Vertrieb, die Fanrichtlinien jedoch beziehen sich ausschließlich auf Das Schwarze Auge.
Da einige Fans über den Tonfall der Fanrichtlinien als solche betrübt waren, möchte ich daran erinnern, dass sich Juristendeutsch immer auch ein bisschen wie eine Drohung anhört, auch wenn man dies gar nicht möchte. Natürlich ist uns daran gelegen, auch hier eine angenehme Form zu finden, darum habe ich mich mit unserem Anwalt noch einmal zusammengesetzt und wir haben die Richtlinien neu formuliert. Im Zuge dessen mussten wir auch einen juristischen Fehler korrigieren. Vielen Dank an dieser Stelle an die User, die uns darauf hingewiesen haben.
FAN-RICHTLINIEN – siehe oben
Die Fanrichtlinien sind nun juristisch eindeutig und klarer formuliert – allerdings wie so oft bei juristischen Texten in letzter Konsequenz immer noch nur für Anwälte leicht verständlich. Was sie konkret im Einsatz bedeuten, soll Ihnen der nachfolgende Text verdeutlichen.
Als grundsätzliche Definition für den folgenden Text möchte ich drei verschiedene Arten von Fanerzeugnissen unterscheiden (wie vom User Kreggen angeregt). Für sie alle gilt als Grundannahme, dass sie kostenlos an andere Fans weitergegeben werden. Sobald für den Zugang, die Nutzung oder den Kauf eines solchen Erzeugnisses Geld genommen wird, liegt eine kommerzielle Nutzung vor, die auf jeden Fall mit uns im Vorfeld abgesprochen werden muss. In diesem Fall braucht es nämlich einen Lizenzvertrag. Eine kommerzielle Nutzung kann auch dann schon der Fall sein, wenn Sie Ihre Seite über Werbeeinblendungen finanzieren. Sprechen Sie uns bitte in solchen Fällen immer an, um diese Nutzung auf sichere Beine zu stellen.
Wir gehen also von drei Typen nicht-kommerzieller Erzeugnisse aus, auf die ich mich weiter unten jeweils entsprechend beziehen werde:
1) Fanware
Dies sind alle nicht-offiziellen PDFs, Dokumente, Handouts, die heruntergeladen werden können. Hierzu gehören auch Comics, Musik, Abenteuer, Regelerweiterungen usw.
2) Fanseiten
Dies sind Internetseiten, auf denen sich (auch) Inhalte zu Das Schwarze Auge finden.
3) Rezensionen
Dies sind öffentliche Meinungsäußerungen zu Das Schwarze Auge-Produkten.
FAQ und konkrete Fragen aus dem Internet
1) Muss ich den angegebenen Disclaimer verwenden?
Die Verwendung des Disclaimers ist freiwillig. Disclaimer werden klassischer Weise von den Webseitenbetreibern selbst eingebaut, um sich von möglichen Markenrechtsverletzungen auf ihrer Webseite freizusprechen. Nach dem deutschen Recht hat die Verwendung eines Disclaimers allerdings keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Durch einen Hinweis auf den Inhaber der dargestellten Marken kann aber verhindert werden, dass bei Dritten der Eindruck entsteht, der Webseitenbetreiber geriere sich als Markeninhaber – dies wiederum stellt regelmäßig eine Markenrechtsverletzung dar.
Unter einer „Markenverwendung“ versteht man gemeinhin eine kommerzielle Markennutzung. Anders sieht es bei einer bloßen „Markennennung“ aus. Diese kann natürlich jeder vornehmen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Grundsätzlich muss unser Disclaimer jedoch bei der Verwendung eines oder aller Teile aus dem Fanpaket eingebaut werden – ohne Disclaimer ist die Nutzung des Fanpakets nicht gestattet. Wir haben uns aber die vielen nachvollziehbaren Einwände gegen die konkrete Formulierung des Disclaimers zu Herzen genommen und mit unserem Anwalt folgende neue Formulierung dafür gewählt:
„DAS SCHWARZE AUGE, AVENTURIEN und DERE sind eingetragene Marken in Schrift und Bild der Ulisses Medien und Spiel Distribution GmbH oder deren Partner. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Ulisses Medien und Spiel Distribution GmbH ist eine Verwendung der Ulisses-Spiele-Markenzeichen nicht gestattet.“
2) Darf ich das offizielle Das Schwarze Auge-Logo nicht mehr verwenden?
Wenn Sie das offizielle Das Schwarze Auge-Logo auf Ihrer Fanseite verwenden möchten, können Sie sich das von uns genehmigen lassen. In diesem Fall prüfen wir Ihre Seite und wenn Sie unseren Vorgaben und Ansprüchen genügt, erhalten Sie von uns das Das Schwarze Auge-Logo als Bilddatei und können es auf Ihrer Seite einbauen – gleichsam als Gütesiegel. Gleichzeitig verlinken wir dann gerne von der Das Schwarze Auge-Seite aus auf Ihre Seite. Wenn Sie sich das offizielle Logo nicht genehmigen lassen möchten, können Sie stattdessen ohne Nachfrage das Fanware-Logo benutzen.
Bei Fanpublikationen hingegen muss stets das Fanware-Logo und nicht das Das Schwarze Auge-Logo verwendet werden. Ausnahmen können hier semiprofessionelle Publikationen sein, aber das ist sozusagen ein gänzlich anderes Paar Schuhe, denn für solche Projekte gelten ganz eigene Vorgaben, die Sie bitte direkt bei uns erfragen.
3) Darf ich jetzt nicht mehr Das Schwarze Auge, Aventurien oder Dere usw. schreiben?
Zitat von User Oil aus dem Forum: „Was bedeutet hier z.B. `sämtliche Grafiken im Zusammenhang mit offiziellen Das Schwarze Auge -Produkten gehören der Ulisses Medien und Spiel Distribution GmbH?´
Meine Zeichnung von Borbarad gehört selbstverständlich nicht automatisch Ulisses. Eben sowenig ein von mir geschriebener Text zum Schwarzen Auge. Egal ob ich es veröffentliche oder nicht.
Daher sind hier mit - „Sämtliche Texte, Grafiken, Marken- und Warenzeichen, Logos, Artworks, Layouts sowie Aufbereitungen und Inhalte „ - wieder die offiziellen Produkte gemeint und keine Fanprodukte obwohl `im Zusammenhang´ anderes vermuten ließe.“
Das ist korrekt, siehe auch unten.
Oil: „Doch laut dieser Fan-Richtlinie gibt es `Urheberrechte, Marken- und Warenzeichenrechte, Rechte am geistigen Eigentum und Wettbewerbsgesetze´ die die Verwendung `sämtliche(-r) Texte, Grafiken, Marken- und Warenzeichen, Logos, Artworks, Layouts sowie Aufbereitungen und Inhalte´ beeinflussen.
Hier kommt der eigentliche Knackpunkt: `Die Verwendung der genannten Bestandteile, gleich in welcher Weise, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Ulisses Medien und Spiel Distribution GmbH.´
Ist damit gemeint, das ich die Begriffe und Namen Borbarad, Gareth, ein schwarzes Auge, … in meinen Texten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung benutzen darf?“
Hier gilt: Als Text dürfen all diese Begriffe weiterhin bei Fanseiten und in Fanpublikationen benutzt werden, ohne dass dafür eine Genehmigung eingeholt werden müsste. Das Gleiche gilt für andere Das Schwarze Auge-typische Begriffe. Lediglich die Markenlogos unterliegen bestimmten anderen Bedingungen, die an anderer Stelle dieses Textes näher erläutert werden.
Beispiel: Wenn Sie auf Ihrer Seite einen Spielbericht über Ihre letzte Das Schwarze Auge-Runde und außerdem Charakterbeschreibungen der teilnehmenden Charaktere inklusive selbst gemalter oder aus dem Fanpaket stammender Charakterbilder online stellen, dann ist dafür keine Genehmigung notwendig, solange der Disclaimer auf der Seite zu finden ist. Natürlich erwirbt auch die Ulisses GmbH nicht irgendwie automatisch Rechte daran (siehe auch Urheberrechte weiter unten).
Wenn Sie aber Auszüge oder Scans aus dem offiziellen Abenteuer den beschriebenen Erlebnissen gegenüberstellen und/oder Bilder der Archetypen aus dem Grundregelwerk als Charakterbilder verwenden wollen, dann müssen Sie uns vorher kontaktieren.
Oil: „Dennoch stellen sich einige Fragen zur Genehmigungspflicht bei Veröffentlichung: darf ein Handlungsplot aufgegriffen werden? Dürfen Abenteuer zu Sternchentexte geschrieben werden?“
Die Antwort zu diesen beiden Fragen ist ein eindeutiges: Ja! Sofern beide Fanware-Produkte die übrigen für diese Gruppe gesetzten Bedingungen erfüllen, die in diesem Text ebenfalls klargestellt werden, darf natürlich jeder Spieler sich einzelne Elemente von Das Schwarze Auge herausnehmen und dazu kostenlose Erweiterungen oder Abenteuer für andere Fans zur Verfügung stellen.
Oil: „Darf das inneraventurische Symbol für Wasser (nachgezeichnet) genutzt werden?“
Das ist eine etwas schwierigere Frage. Die speziell für Das Schwarze Auge entwickelten Symbole unterliegen nämlich dem Urheberrecht des jeweiligen Künstlers, von dem die Ulisses GmbH oder ihre Vorgängerverlage Nutzungsrechte erstanden haben. Wie weit diese gehen, kann unterschiedlich sein. In solchen Fällen sollte man darum stets nachfragen, denn es kann sein, dass wir selbst gar nicht das Recht haben, eine solche Nutzung zu gestatten.
4) Muss ich für jede Fanpublikation um Erlaubnis fragen?
Oil schreibt im Ulisses-Forum:
„Daher sehe ich keine Notwendigkeit, z.B. nach der Entfernung von offiziellen Bildern aus Fan-Spielhilfen, für diese Spielhilfe um Erlaubnis zu fragen. Ebenso sehe ich keinen Grund einen DSA Fan-Roman nicht zu veröffentlichen, auch ohne gefragt zu haben. Oder irre ich mich hier?“
Damit hat er Recht, solange auch keine anderen Text- oder Regelteile aus offiziellen Publikationen übernommen werden, für das Layout nur eigens angefertigte oder die im Fanpaket enthaltenen Grafikelemente benutzt wurden und ein Fanroman kostenlos erscheint (denn sonst geht es in den Wettbewerbsbereich unserer eigenen Das Schwarze Auge-Romanreihe).
Wer aber in seiner Fanpublikation gerne offizielle Texte oder Bilder verwenden und/oder sie auf der Das Schwarze Auge-Homepage verlinkt sehen möchte, kann sich gerne an uns wenden und mit uns darüber sprechen.
Damit sollte auch aREstless‘ Aufforderung aus dem Forum Genüge getan sein: „Ich fordere dazu auf, die Fanprojekterichtlinien so zu korrigieren, zu erweitern oder zu präzisieren, dass das Anfertigen von inoffiziellen Materialien, die von offiziellen Publikationen deutlich zu unterscheiden sind, ohne Nachfrage und ohne Einschränkung möglich ist.“
Wie oben erläutert ist eine Änderung der Richtlinien zu diesem Zweck nicht notwendig, da genau dies möglich ist.
5) Zur rechtlichen Lage der Marken Das Schwarze Auge u.a.
Es gab einige nicht zutreffende Ansichten zur rechtlichen Lage bezüglich verschiedener Marken. Zur Erläuterung möchte ich hier konkret den User Paradigm aus dem Forum zitieren (vielen Dank an dieser Stelle für die sorgfältige Analyse unserer Texte und die Hinweise) und seinen Aussagen die Kommentierung unseres Anwalts gegenüberstellen.
Paradigm: „Die Aussagen zur Marke im Blog halte ich für etwas merkwürdig.
Ich hatte mal nachgekuckt:
Ulisses selbst besitzt im DSA-Bereich nur eine Bildmarke für das Logo des F-Shops, ansonsten gibt es noch die Bildmarke mit dem schwarze Auge Logo (allerdings nur für den Spiele und Druckerzeugnissebereich, nicht online) Das schwarze Auge als Wortmarke: on- und offline.
Die Wortmarke Aventurien: (Bis 2017, aber nur für Druckereierzeugnisse) Die Wortmarke Dere für Computerprogramme (gespeichert); Druckereierzeugnisse; Spiele, Spielzeug Und die Wortmarken Dark Eye, The dark eye, als Wort und Bildmarke. die werden alle gehalten von der "Significant Fantasy Medienrechte GbR", ich geh mal davon aus Ulisses hat sich von denen die Rechte einräumen lassen. Die Wortmarke Myranor war eingetragen, wurde aber gelöscht, genauso wie Riesland, Güldenland, und Armalion.“
Paradigm: „1. Nur und einzig und allein `DSA Das Schwarze Auge´ ist auch für die Nizza Klasse 38 Telekommunikation, also für den Internetbereich geschützt, daher können die anderen Marken prinzipiell in diesen Bereich problemlos (auch gewerblich) genutzt werden, inklusive des oben genannten Logos.“
Antwort unseres Anwalts: Diese Aussage ist so schlicht nicht korrekt!
1.) Die Klasse 38 „Telekommunikation“ ist unter der Kategorie „Dienstleistungen“ eingeordnet. Klassischer Weise trägt hier z.B. die Telekom ihre Markenzeichen ein.
2.) Die Marke DAS SCHWARZE AUGE ist sowohl in Wort als auch in Bild unter anderem für die Klasse 28 und damit für „Spiele und Spielzeug“ eingetragen. Sofern die Marke in diesem Zusammenhang genutzt wird, ist es völlig unerheblich ob dies online oder offline der Fall ist. Insbesondere dann, wenn sich nur die Erscheinungsform und nicht der Inhalt ändert (z.B. pdf anstatt eines gedruckten Buches).
3.) Soweit eine Marke nicht eingetragen ist, heißt das nicht, dass gar kein Markenschutz besteht! Der Markenschutz beginnt bereits mit Verwendung des Markenzeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen im geschäftlichen Verkehr Verkehrsgeltung erworben hat (§ 4 Abs. 2 MarkG). Diese ist im Fall der DSA-Logos/ Wortmarken erreicht.
Was die eingetragenen Besitzer verschiedener Marken rund um Das Schwarze Auge angeht, kann ich nur sagen: deutsche Bürokratiemühlen mahlen langsam. Die Änderungen all dieser Einträge sind bereits mit Übernahme der Rechte beantragt worden, aber bis das in den Datenbanken ankommt, kann es dauern.
6) Übergangsfrist und Ferien
Da einige Seitenbetreiber sich zzt. in den Ferien befinden könnten, verlängern wir auf Anregung verschiedener User die Übergangszeit bis zum 1.10.2011.
Generell gilt: Wenn Sie uns eine Seite zur Prüfung angemeldet haben, haben Sie Ihren Teil erst einmal getan. Wir sehen uns die Seite dann an und sprechen mit Ihnen nötige Änderungen ab, sofern es überhaupt welche gibt. Selbst wenn dieses Gespräch erst nach dem 1.10.2011 passieren sollte oder die Änderungen länger als bis dahin dauern, können wir individuelle Termine und Änderungen an der Seite absprechen und Sie haben nichts zu befürchten.
Kurz gesagt: Wenn Sie sich bis zum 1.10.2011 mit einer Anfrage gemeldet haben, ist erst mal alles gut und über den Rest sprechen wir dann in Ruhe.
7) Was gilt für Rezensionen?
TeichDragon schrieb im Forum:
„Und ich werde weder diesen gesamten Senf [gemeint ist der Disclaimer] irgendwo hinschreiben noch wg. einem Artikel-Bild einen gigantischen Aufwand betreiben, nur weil ich unseren allgemeinen News mal wieder auf ein Rollenspiel bzw. neues DSA-Produkt hinweise und vielleicht dazu ein Bild des ABs oder der Box oder so einstelle.“
Sobald Sie Ihre Meinung zu einem unserer Produkte kundtun oder auf eine Neuerscheinung hinweisen, dürfen Sie auch das Produktcover verwenden. Wir stellen es Ihnen gerne in guter Qualität zur Verfügung, aber auch eine Übernahme aus dem F-Shop ist in diesem Fall erlaubt und bedarf keiner Genehmigung.
8) Was ist der Unterschied zwischen Urheberrechten und Nutzungsrechten?
Nach deutschem Recht bleiben die Urheberrechte an einem Text unveräußerlich beim Autor. Es ist also nicht möglich, dass ein Autor „alle Rechte“ an einem Text an einen Verlag abgibt. Darum hat die Ulisses Spiele GmbH auch keinerlei Urheberrechte deutscher Autoren im Besitz, denn das ist rechtlich gar nicht möglich.
Sie hat jedoch, in einigen Fällen alle, in anderen Fällen einige Nutzungsrechte erstanden. Das kann vom einmaligen Abdruck in einem Rollenspielbuch (in welchem Fall wir selbst keine weitergehende Nutzung gestatten können) bis zu den vollumfänglichen Nutzungsrechten über alle denkbaren Zwischenstufen gehen. Hier haben die Rechtevorgänger von Das Schwarze Auge teilweise unterschiedliche Vertragsarten genutzt, die unterschiedliche Nutzungsrechteübertragungen vorgesehen haben. Die sich z.T. daraus ergebenden Schwierigkeiten für Produkte, die mit teilweise 30+ Autoren und Zeichnern entstanden sind, würden hier aber zu weit führen.
Es soll allerdings erwähnt sein, dass wir aus genau diesem Grund keine Liste erstellen werden, welche Rechte welchen Autors und Künstlers bei welchem Produkt genau bei uns liegen und welche nicht. Ganz abgesehen davon, dass dies ein Bruch der Vertragsvertraulichkeit wäre.
Die vergebenen Nutzungsrechte verbleiben bei den jeweiligen Vertragspartnern. So liegen z.B. die Nutzungsrechte für Das Schwarze Auge-Computerspiele weiterhin bei der Chromatrix GmbH bzw. deren jeweiligen Vertragspartnern.
9) Was ist mit „Look and Feel“ gemeint?
Das bedeutet nichts anderes, als dass offizielle Das Schwarze Auge-Publikationen ein bestimmtes, wiedererkennbares Layout und Artwork besitzen, beispielsweise die Aufmachung und Aufteilung des Covers usw. Man könnte es auch „Wiedererkennungswert“ nennen. In diesem Punkt müssen sich Fanware-Produkte (auch wenn sie lediglich als PDF erscheinen) in Zukunft erkennbar von offiziellen Produkten unterscheiden. Wir würden uns freuen, wenn sich ein eigenes Look and Feel für Das Schwarze Auge-Fanwareprodukte entwickeln würde und stehen dabei auch sehr gerne hilfreich zur Seite. Das Fanpaket enthält dazu bereits einige Elemente und aktuell gibt es einen Wettbewerb auf Nandurion zur Erstellung einer Fanwareseitenleiste.
Ich hoffe mit diesen Erläuterungen etwas mehr Klarheit in die Fanrichtlinien gebracht zu haben. Sollten weitere Fragen bestehen, zögern Sie bitte nicht, diese im Forum oder über die E-Mail-Adresse [email protected] zu stellen.
Ihr Markus Plötz
Geschäftsführer Ulisses Spiele GmbH